Kurtaxe (CHF 1.50, ab 16 jährig/Nacht)
Die Gemeinde Hilterfingen erhebt eine Kurtaxe. Der Erlös aus der Kurtaxe fliesst vollumfänglich zu Gunsten des Tourismus in Hilterfingen und die Details sind im Kurtaxenreglement geregelt.
Erhöhung der Kurtaxe per 1. Juli 2018
Das Pfadiheim Chelli ist eine Gruppenunterkunft und deshalb gilt bei der Kurtaxe 50% des normalen Ansatzes (CHF 1.50 statt 3.-).
Beherbergungsabgabe (CHF 1.-, ab 16 jährig/Nacht)
Einen Franken pro Übernachtung beträgt die kantonale Beherbergungsabgabe für alle Personen ab 16 Jahren.
Wer ist abgabepflichtig?
Abgabepflichtig sind Betriebe wie Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Gruppenunterkünfte, auch SAC-Hütten, Pfadfinderheime oder Naturfreundehäuser. Das gilt auch für Übernachtungen auf Campingplätzen, in Ferienwohnungen und Privatzimmern, Bed & Breakfast oder auf Bauernhöfen (Schlafen im Stroh).