Kurtaxe / Beherbergungsabgabe

Kurtaxe (CHF 1.50, ab 16 jährig/Nacht)

Die Gemeinde Hilterfingen erhebt eine Kurtaxe. Der Erlös aus der Kurtaxe fliesst vollumfänglich zu Gunsten des Tourismus in Hilterfingen und die Details sind im Kurtaxenreglement geregelt.

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Erhöhung der Kurtaxe per 1. Juli 2018

Das Pfadiheim Chelli ist eine Gruppenunterkunft und deshalb gilt bei der Kurtaxe 50% des normalen Ansatzes (CHF 1.50 statt  3.-).

Beherbergungsabgabe (CHF 1.-, ab 16 jährig/Nacht)

Einen Franken pro Übernachtung beträgt die kantonale Beherbergungsabgabe für alle Personen ab 16 Jahren.

Wer ist abgabepflichtig?

Abgabepflichtig sind Betriebe wie Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Gruppenunterkünfte, auch SAC-Hütten, Pfadfinderheime oder Naturfreundehäuser. Das gilt auch für Übernachtungen auf Campingplätzen, in Ferienwohnungen und Privatzimmern, Bed & Breakfast oder auf Bauernhöfen (Schlafen im Stroh).

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Pfadfinderabteilung Wendelsee, Hilterfingen Hünibach, Oberhofen, Berner Oberland, Pfadiheim Chelli